Allgäu Skyline Park lädt ein: Sommer-Abende – Zwei Tage voller Spannung und Spaß!
Eventtage: 22.07.2023 + 29.07.2023
Markiere deinen Kalender, denn der zweite Sommer-Abend im Allgäu Skyline Park ist gleich um die Ecke. Diesen Samstag verwandelt sich der Park in einen zauberhaften Ort, der Action und Adrenalin bei Sonnenuntergang verspricht. Stelle dir vor, wie du den Fahrtwind in den Haaren spürst, während du den atemberaubenden Sonnenuntergang über dem schönen Allgäu betrachtest. Welch ein unvergleichliches Erlebnis! 😄
Musikalische Begleitung durch die Partyband „Hüttenpower“
Das wird nicht nur ein Abend voller spannender Fahrten und Attraktionen. Im gemütlichen bayerischen Dorf, mitten im Park, wartet die Partyband „Hüttenpower“ auf dich. Mit ihrer unvergesslichen Bühnenperformance sorgen sie für die perfekte musikalische Untermalung dieses besonderen Abends. Lass dich von ihrer mitreißenden Musik verzaubern und tanze bis in die Nacht hinein.
Weiterer Termin: 29. Juli
Du hast den ersten Termin verpasst? Keine Sorge, es gibt noch eine weitere Chance, das spektakuläre Sommer-Abend Event zu erleben. Ein weiterer Termin findet am 29. Juli statt. Das heißt, du hast eine zweite Möglichkeit, einen unvergesslichen Sommerabend im Allgäu Skyline Park zu verbringen!
Sichere dir dein Ticket für nur 19€
Möchtest du Teil dieses besonderen Sommer-Events sein? Dann buche dein Ticket jetzt im Ticket-Shop für nur 19€. Dein Ticket ist gültig von 17 Uhr bis 22 Uhr.
Das reguläre Tagesticket gilt ebenfalls bis 22 Uhr!
Bitte am Eventtag alle online gekauften Tickets in ausgedruckter Form mitbringen!
Jugendschutzgesetz!
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten im Veranstaltungsgelände aufhalten.
Jugendliche über 16 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten im Veranstaltungsgelände aufhalten. Die Erlaubnis muss während der gesamten Dauer des Events vom Jugendlichen mitgeführt werden und bei eventuellen Kontrollen vorgezeigt werden. Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.
„Erziehungsbeauftragte Person“ – wer ist das?
Grundsätzlich kann jede volljährige Person als „erziehungsbeauftragte Person“ in Betracht kommen. Über den bloßen Auftrag zur Begleitung eines Jugendlichen hinaus, muss jedoch vielmehr der Auftrag zur Übernahme von Aufgaben der Betreuung und Beaufsichtigung einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts vorliegen. Diese Voraussetzungen dürften z. B. nicht erfüllt sein, bei einem nicht wesentlich älteren Freund der minderjährigen Person. Personaldokumente sind zur Altersfeststellung natürlich mitzuführen.
Die beauftragte Person muss dem Erziehungsauftrag und den damit verbundenen Aufsichtspflichten nachkommen können. Sie muss also in der Lage sein, den anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken. Ebenso ist sie dafür verantwortlich, dass weitere Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, wie z. B. ein Alkohol- bzw. Rauchverbot beachtet werden. Eltern sollten daher genau überlegen, wem sie eine solche Beauftragung erteilen.