Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir bitten Sie, bei Ihrem Besuch folgende Richtlinien zu befolgen:

  1. Regeln zum Hygiene- und Infektionsschutz

Um Ihren Besuch im Park sicher zu gestalten, gelten verschiedene Regelungen und Hygienemaßnahmen im Skyline Park. Bitte halten Sie sich an diese sorgfältig umgesetzten und verbindlichen Verhaltensvorgaben für alle Besucher, damit alle einen gelungenen Besuchstag verbringen können. Lassen Sie uns aufeinander achten und respektvoll miteinander umgehen.

Bei Nichteinhaltung der Regeln behält sich der Skyline Park vor, die Gäste des Parkgeländes zu verweisen.

Gesundheit – Besuchen Sie den Skyline Park im Interesse aller bitte nur dann, wenn Sie sich in einem guten Gesundheitszustand befinden.

Niesen und Husten – Bitte beherzigen Sie die allgemein geltende Nies- und Hustenetikette bei ihrem Besuch im Skyline Park.

Hygiene – Regelmäßiges und gründliches Händewaschen wird ausdrücklich empfohlen. Wir bitten Sie, die vielen Möglichkeiten dazu während Ihres Besuchs im Skyline Park zu nutzen. Z

  1. Datenschutz

(1) Soweit Daten beim Besuch der Webseite von www.skylinepark.de erhoben werden, verweisen wir auf die online abrufbare Datenschutzerklärung.

(2) Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags erhebt, verarbeitet und nutzt Allgäu Skyline Park GmbH, Skyline-Park-Str. 1, 86871 Rammingen (Bayern), Tel. 08245/9669-0, service@skylinepark.de den Vor- und Nachnamen des Ansprechpartners, ggf. Firma, ggf. UID, die Anschrift, die E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum (personenbezogene Daten). Die mit Sternchen gekennzeichneten Daten sind für die Vertragserfüllung erforderlich; die Angabe der anderen Daten erfolgt freiwillig.

(3) Die personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet und nutzen wir ausschließlich zu dem Zweck der Vertragsausführung, zur Korrespondenz mit dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung und zur Abrechnung. Sofern der Vertragspartner die Daten nicht bereitstellen möchte, kann der Vertrag aus gesetzlichen Gründen nicht durchgeführt werden. Rechtsgrundlage der Datenerhebung und -nutzung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO hins. der erforderlichen Daten sowie Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO hins. der freiwilligen Daten sowie ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. f ) DSGVO, soweit es unsere berechtigten Interessen erfordern.

(4) Wir sind insbesondere berechtigt, Ihre Daten an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO oder zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erforderlich ist. Eine Übermittlung kann insbesondere erfolgen an

  1. a) Das jeweilige Liefer-/Versandunternehmen (Weitergabe von Name und Anschrift)
    b) Zahlungsinstitute zum Zweck der Einziehung von Forderungen, soweit Sie Lastschrift als Zahlungsweise gewählt haben
    c) Auftragsverarbeiter, die in unserem Auftrag, d.h. auf Weisung, und aufgrund eines Vertrages für uns tätig werden.
    d) Zahlungsdienstleister – je nach Auswahl des Zahlungsmittels.

(5) Die Speicherung der Firma, des Vor- und Nachnamens, der Anschrift und der E-Mail-Adresse erfolgt für die Dauer von 10 Jahren, um die steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen zu wahren. Die freiwilligen Daten hingegen werden nur solange gespeichert, wie diese erforderlich sind. Dies ist in der Regel mit erfolgter Durchführung des Vertrages der Fall.

(6) Sie haben das Recht, von uns jederzeit über die zu Ihnen bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) Auskunft zu verlangen. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Zudem haben Sie das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DS-GVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Ferner können Sie unter den Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen.

(7) Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO), können Sie der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung Ihrer Daten zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn,

  1. a) es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder
    b) die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich

(8) Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen, Widerrufe oder Widersprüche zur Datenverarbeitung richten Sie bitte per E-Mail oder via Post an Allgäu Skyline Park GmbH, Skyline-Park-Str. 1, 86871 Rammingen (Bayern), Tel. 08245/9669-0, service@skylinepark.de. Für nähere Informationen verweisen wir auf den vollständigen Text der DS-GVO. Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren. Die für uns zuständige Behörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27, 91522 Ansbach.

  1. Parken

Auf unseren Parkplatzen gilt die Straßenverkehrsordnung (STVO). Stellen Sie Ihr Auto bitte auf die dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Ihr Auto andere stark behindert, müssen wir das Fahrzeug auf Ihre Kosten und Ihr Risiko abschleppen lassen. Für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt entstehen, sind wir nicht haftbar. Der Parkplatz darf außerhalb der Öffnungszeiten nicht benutzt werden.

  1. Eintritt

Der Park darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden. Bei Verlassen des Parks erlischt die Gültigkeit. Personen, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen, kann der Eintritt verwehrt werden bzw. können des Parks verwiesen werden.

Durch das Betreten des Skyline Parks erkennt der Besucher die nachfolgenden Eintritts- und Benutzungsbedingungen als verbindlich an.

Die Eintrittskarte (betreffend Tageskarte oder Jahreskarte) gibt dem Besucher das Recht, den Skyline Park während der Öffnungszeiten in der Saison von Montag bis Sonntag in der Regel von 9:30 bis 18:00 Uhr zu besuchen. Die genauen Öffnungszeiten sind auf unserer Webseite www.skylinepark.de zu entnehmen. Eine frühzeige Schließung ist grundsätzlich möglich durch z.B. Wetterereignisse, wie Stark-Regen oder dauerhafter Regen, Gewitter oder Stürme. Hier müssen wir auf die Sicherheit der Besucher*innen und natürlich auch Mitarbeiter*innen achten und Rücksicht nehmen. Sollte es also zu Risiken, wie Unpassierbarkeit von Plätzen und Wegen kommen, so können die Öffnungszeiten spontan geändert bzw. reduziert werden.

Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Parkgeländes ihre Gültigkeit. Sie können sich beim kurzzeitigen Verlassen des Parks an unseren Tageskassen einen Stempel auf die Hand geben lassen. Diesen können Sie zum Wiedereintritt dann an den Tageskassen vorzeigen.

Die Eintrittskarte (Tageskarte) kann am gleichen Tag beim Kauf einer Jahreskarte angerechnet werden. Dies ist aber nur am gleichen Tag möglich. Jahreskarten erhalten Sie nur in unserer Verwaltung. Das Foto, welches auf die Karte gedruckt wird, wird direkt in unserer Verwaltung gemacht. Jahreskarten sind also personalisiert und nicht übertragbar.

Beim Kauf einer Jahreskarte, erhält der Gast auch ein Bonusheft. Das ist ein Geschenk des Hauses, welches nur einmalig ausgegeben wird. Bei Verlust des Bonusheft besteht keinerlei Anrecht auf ein Ersatz-Bonusheft. Die Gutscheine in dem Bonusheft haben keinen Geldwert hinterlegt. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Werts, Verlängerung der Gültigkeit oder einen Ersatz durch Verlust eines Gutscheins. Bei vorzeitiger Schließung oder Nichtöffnung durch Witterungsverhältnisse, Wartung, Revisionsarbeiten oder höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Verlängerung der Jahreskarte.

Zusatzangebote, wie zum Beispiel Horror-Mazes an Halloween, werden für die jeweilige Aktion temporär installiert und sind nicht im Umfang der Jahreskarte inbegriffen. Dies bedeutet, dass für verschiedene Extrainstallationen ein zusätzlicher Preis verlangt werden kann. Der Zugang mit der Jahreskarte ist gewöhnlich an jedem Öffnungstag möglich, allerdings ist der Zutritt an Tagen, wie beispielsweise an einem „All-Inclusive-Tag“ zusätzlich kostenpflichtig – ohne eine Zuzahlung an einem solchen Eventtag, wird der Zutritt verweigert. Jahreskarten sind nicht übertragbar, sondern nur personalisiert nutzbar. Alle regulär angebotenen Attraktionen sind von einem Aufpreis ausgenommen.

  1. Sicherheitsbestimmungen

Hunde sind im Park erlaubt. Das Mitbringen von anderen Tieren ist untersagt. Für ein friedliches Miteinander, bitten wir Sie folgende Regeln einzuhalten:

  1. Auf dem gesamten Gelände des Skyline Parks gilt die Leinenpflicht (max. 2 m Leinenlänge).
    2. Nutzen Sie bitte die an den Kassen ausgegebenen Kotbeutel für die Hinterlassenschaften Ihres Hundes.
    3. Hunde dürfen nicht in Fahrgeschäfte mitgenommen werden.
    4. Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht angebunden werden.
    5. Die Spielplätze und begehbare Tieranlagen sind für Hunde tabu.
    6. Hunde dürfen nicht in das Schwimmbad.
    7. Hunde sind in der Gastronomie erlaubt, aber nicht auf dem Polster.
    8. Wird ein Hund auffällig, behalten wir uns vor, Sie und Ihren Hund des Raumes zu verweisen, um Störungen der anderen Gäste zu vermeiden.
    9. Für Schäden, die Ihr Hund beim Besuch im Skyline Park erleidet, übernimmt der Skyline Park keine Haftung.
    10. Sollte Ihr Hund im Skyline Park Schaden anrichten, sind Sie als Halter dafür haftbar.
    11. Den Weisungen des Skyline Park Personals ist stets Folge zu leisten.
    -Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind zu beachten.
    Verboten sind insbesondere das Entfachen von Feuer und das Rauchen in allen Gebäuden.
    Das Tragen oder Nutzen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen aller Art ist verboten.
    Der lautstarke Betrieb von MP3-Playern oder anderen Recordern ist untersagt.
    Das Mitnehmen oder der Betrieb von Drohnen oder jeglicher Art von ferngesteuertem Spielzeug und Geräten ist nicht gestattet.
  1. Benutzung von Einrichtungen und Attraktionen

Beachten Sie bitte die Benutzerordnung und die Anweisungen des Personals. Bei Zuwiderhandlungen können Sie von der Nutzung der Attraktionen oder Einrichtungen ausgeschlossen werden (ohne Anspruch auf Ersatz). Sie haften für mutwillige Beschädigungen der Anlagen. Die Benutzung von Spielgeräten und Spielplätzen etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Ausfall oder Stillstand einer Attraktion erfolgt weder eine Rückvergütung des Eintrittspreises, noch eine Minderung des Eintrittspreises.

Menschen mit Behinderung – Aufgrund der allgemeinen Sicherheits- und Nutzungsbestimmungen unserer Attraktionen müssen wir Sie leider von deren Nutzung ausschließen. Unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz können Sie jedoch im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten, in Absprache mit Ihrem Arzt und nach Rücksprache mit dem jeweiligen Bediener, selbstbestimmt Attraktionen nutzen. Dazu ist es aber unbedingt erforderlich, dass Sie sich mit den sich aus Ihren Einschränkungen ergebenden Risiken auseinandersetzen.

  1. Aufsichtspflicht

Wir fordern Eltern und Begleitpersonen auf, ihrer Aufsichtspflicht sorgfältig nachzukommen. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Park nicht ohne Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson besuchen. Bei Kindern ab 14 Jahren empfehlen wir dringend eine solche Begleitung. Beim Besuch einer Gruppe von Kindern muss die verantwortliche Person als solche genannt werden. Die Begleitpersonen tragen die Verantwortung für etwaige Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstanden sind. Der sogenannte „Muttizettel“, also eine Einverständniserklärung der Eltern, dass Kinder unter 14 Jahren alleine den Skyline Park besuchen dürfen, geben Sie gerne ihren Kindern mit. Diese Einverständniserklärung behalten die Kinder bei sich und die darauf angegebenen Daten werden von uns nicht eingesammelt.

  1. Haftungsbeschränkung

Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind, insbesondere haften wir nicht für mitgebrachte Gegenstände. Dies gilt auch für den evtl. Einbruch in die vorhandenen Schließfächer. Unser Fundbüro befindet sich im Büro am Haupteingang.

  1. Schadensmeldung

Falls es zu einem Schaden kommt, so muss dieser beim Verlassen des Park im Büro am Haupteingang gemeldet werden, da Ersatzanspruch sonst ausgeschlossen ist. Jeglicher Schaden muss von uns vor Verlassen des Parks protokolliert werden, da ansonsten eine Leistungsbeanspruchung seitens unserer Versicherungen ausgeschlossen werden kann.

  1. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen

sowie Durchführung von Befragungen sind auf dem Parkgelände und auf dem Parkplatz nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet.

  1. Film- und Fotoaufnahmen

Es werden für Werbezwecke immer wieder Film- und Fotoaufnahmen im Skyline Park durchgeführt. Falls Sie nicht möchten, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen später verwendet werden, meiden Sie bitte die entsprechenden Bereiche, die von uns markiert werden. Ansonsten gehen wir davon aus, dass eine Verwendung honorarfrei gestattet wird. Mit Parkeintritt treten Sie Ihre Rechte am Bild ab. An vielen unserer Attraktionen werden durch Fotoanlagen Erinnerungsfotos aufgenommen. Diese können von unseren Besuchern käuflich an den Automaten erworben werden. An jedem Tag werden diese Fotos zum Ende des Tages automatisch gelöscht und können dann nicht mehr ausgedruckt oder verwendet werden.

  1. Film und Foto

Auf allen Großanlagen/ fahrenden Attraktionen oder Rundfahrgeschäften ist das Filmen mit Handys oder anderen Kameras während der Fahrt nicht gestattet. Auch am Kopf oder Körper befestigte GoPros, an Selfiesticks oder Handgelenk befestigte Kameras sind nicht erlaubt. Das Mitführen loser Gegenstände in den Fahrgeschäften ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Insbesondere Kameras, Handys, Schlüssel und ähnliche Gegenstände sind vor der Fahrt sicher zu verstauen. Das Fotografieren und Filmen im Park selbst, also außerhalb der Fahrgeschäfte und Einrichtungen, ist grundsätzlich erlaubt, aber nur auf den für Besuchern zugänglichen Wegen und sofern andere Gäste hierbei nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerziellen Nutzungsabsichten sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet.

Eine Person tippt auf der Tastatur eines Laptops, während sie auf einem Tisch sitzt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Online-Gutscheinen

1) Allgemeines

Der Vertrag kommt mit der Allgäu Skyline Park GmbH, Skyline-Park-Straße 1, D-86871 Rammingen (BY) zustande. Davon abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn sie beiderseitig, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Zum Einkauf in unserem Internet-Shop sind nur Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt.

2) Vertragsabschluss, Zahlung und Lieferung

Die auf der Allgäu Skyline Park-Website angebotenen Gutscheine stellen ein unverbindliches und freibleibendes Kaufangebot dar. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive etwaiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Onlinebestellung eines Gutscheins via Internet stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar, welches vom Allgäu Skyline Park innerhalb von 48 Stunden durch eine Auftragsbestätigung via E-Mail anzunehmen berechtigt ist, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt. Erfolgt innerhalb der vorangeführten Frist keine Auftragsbestätigung gilt das Kaufangebot als abgelehnt und es kommt kein Kaufvertrag zustande. Nach dem Zahlungseingang des aufgrund des geschlossenen Kaufvertrages geschuldeten Entgeltes werden die gekauften Gutscheine vom Allgäu Skyline Park versendet. Um Versandkosten zu sparen, können die gekauften Gutscheine auch mit Kreditkarte oder Sofortüberweisung bezahlt werden, in welchem Fall die Gutscheine kostenlos via E-Mail versendet und vom Kunden ausgedruckt werden können. Sofern dies vom Kunden gewünscht wird, werden die Gutscheine aber auch im Falle einer Bezahlung derselben mit Kreditkarte oder Sofortüberweisung per Post versendet. Für eine allfällige Verspätung der Zustellung auf dem Postweg wird keine Haftung übernommen. Sollte der online bestellte Gutschein dem Besteller bereits übermittelt worden sein, noch bevor das hierfür zu leistende Entgelt beim Allgäu Skyline Park angelangt oder gutgeschrieben wurde, so erlangt der Gutschein bis zur vollständigen Bezahlung keine Gültigkeit und ist der Allgäu Skyline Park berechtigt, die im Gutschein verbrieften Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des hierfür geschuldeten Entgeltes zurückzuhalten.

3) Gutscheine

Bei den Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese vom Allgäu Skyline Park mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste im INCERT Gutschein-Management-System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Barcode wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen vom Allgäu Skyline Park abgebucht werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben bzw. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens des Allgäu Skyline Park das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob der entsprechende Barcode wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde. Gekaufte Gutscheine behalten ihren ursprünglichen Geldwert. Sollten sich die Preise ändern, ist ein entsprechender Aufpreis zu bezahlen. Sollte ein Gutschein über einen bestimmten Wert gekauft worden sein, besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Betrags.
Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Keine Barauszahlung, keine Rückerstattung oder Umtausch von nicht eingelösten Gutscheinen. Differenzbeträge können nicht rückerstattet werden. Der Allgäu Skyline Park ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Die im Gutschein aufgeführten Leistungen können nur während der regulären Öffnungszeiten vom Betrieb erbracht bzw. garantiert werden. Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen. Sollte der Allgäu Skyline Park aus irgendeinem Grund schließen oder aufgeben müssen, so verfallen die Online-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf den Allgäu Skyline Park als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurückgegriffen werden.

4) Gültigkeit, Gültigkeitsdauer

Eintritts- und Wertgutscheine haben kein Ablaufdatum und können jederzeit eingelöst werden. Diese Gutscheine behalten stets den Wert des Kaufpreises. Dies bedeutet, dass bei einer Erhöhung des Eintritt- oder Kaufpreises, der Wert des Gutscheins angerechnet wird und gegebenenfalls ein Aufpreis, der direkt kassiert wird, anfällt. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden, was durch einen mit dem Gutschein verbundenen Barcode, welcher aufgedruckt ist, bzw. Gutscheinnummer sichergestellt wird.

5) Barablöse, Rechnungslegung

Eine Barablöse des Gutscheins bzw. des mit diesem verbrieften Wertes ist nicht möglich. Die Ausstellung einer umsatzsteuergerechten Rechnung mit entsprechendem Steuernachweis erfolgt mit Erwerb und Ausstellung des Gutscheines.

6) Sicherheitsgarantie, Datenschutz

Ihre Sicherheit hat höchste Priorität! Daher werden Daten wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Kreditkarten über zertifizierte Payment-Anbieter über deren geschützte SSL Leitung unter Berücksichtigung von PCI-Richtlinien übertragen. Damit kann kein Unbefugter Ihre eingegebenen Daten während der Übertragung im Internet lesen. Um für die zusätzliche Sicherheit im Gutscheinshop zu sorgen, wenden wir eine Reihe von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen an. Ihre Angaben werden von uns automationsunterstützt verarbeitet. Auf Grund der allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde sich einverstanden, dass er Werbeinformationen des Allgäu Skyline Park erhält. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.

7) Umtausch, Rücktrittsrecht

Gutscheine, die nicht Ihrer Vorstellung entsprechen, senden Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung an uns retour. Erforderlich ist, dass die schriftliche Rücktritts-(Widerrufs)erklärung innerhalb von 14 Tagen dem Allgäu Skyline Park zugeht. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird. Dieses Rückgaberecht gilt nur für Kunden, die als Verbraucher zu qualifizieren sind. Bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung von Gutscheinen kann kein Ersatz durch den Allgäu Skyline Park geleistet werden.

8) Event-Tickets

Der Erwerb dieser Eintrittskarte berechtigt und verpflichtet den Erwerber und den Karteninhaber gemäß den nachfolgenden Bedingungen des Veranstalters. Bei Konzerten oder ähnlichen Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung. Das Mitführen von Glas- oder Plastikbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen Gegenständen, die unter Umständen als gefährliche Werkzeuge eingesetzt werden können, auf das Veranstaltungsgelände ist generell verboten. Am Einlass werden Sicherheitskontrollen (Leibesvisitation eingeschlossen) durch ein Ordnungspersonal durchgeführt. Den Anweisungen dieser ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände auszusprechen. Das Mitbringen von Tonaufzeichnungsgeräten jeglicher Art sowie Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Jegliche Art von Bild- und Tonaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist grundsätzlich untersagt. Das Gleiche gilt für die Benutzung von Mobiltelefonen zum Zweck der Bild- und/oder Tonaufzeichnung, sowie sonstiger Geräte, die die zuvor genannten Funktionen beherrschen. Missbrauch sowie der Versuch werden strafrechtlich verfolgt. Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit. Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne die Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten. Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch. Die Tickets sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

9) Gerichtsstand

Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Memmingen.

Wir danken Ihnen für die Beachtung dieser Richtlinien und wünschen Ihnen einen schönen Tag im Allgäu Skyline Park!

Stand: März 2024