Das war unser Skyline Park bei Nacht 2025!
Freitag, 14. August 2026 bis 24 Uhr geöffnet
Am 14. August 2026 verwandelt sich der Skyline Park in Rammingen erneut in eine Bühne für das spektakuläre Event „Skyline Park bei Nacht“. Tauchen Sie ein in die einzigartige Atmosphäre des größten Freizeitparks in Bayern, wo Live-Bands, faszinierende Walk-Acts und köstliche Essensstände an jeder Ecke auf Sie warten. Vielfältige Aktionsflächen und ein herausragendes gastronomisches Angebot garantieren einen Abend voller Highlights.
Erleben Sie über 60 Attraktionen bis Mitternacht und genießen Sie den Park in einem ganz besonderen Licht. Unterschiedlichste musikalische Darbietungen schaffen die perfekte Kulisse für einen Abend, der alle Sinne begeistert. Ab 17 Uhr öffnet das Kultevent seine Tore und verspricht unvergessliche Stunden für die ganze Familie. Lassen Sie sich dieses Highlight des Sommers nicht entgehen!
Weitere Details folgen in Kürze!
Jugendschutzgesetz!
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten im Veranstaltungsgelände aufhalten.
Jugendliche über 16 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten im Veranstaltungsgelände aufhalten. Die Erlaubnis muss während der gesamten Dauer des Events vom Jugendlichen mitgeführt werden und bei eventuellen Kontrollen vorgezeigt werden. Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.
„Erziehungsbeauftragte Person“ – wer ist das?
Grundsätzlich kann jede volljährige Person als „erziehungsbeauftragte Person“ in Betracht kommen. Über den bloßen Auftrag zur Begleitung eines Jugendlichen hinaus, muss jedoch vielmehr der Auftrag zur Übernahme von Aufgaben der Betreuung und Beaufsichtigung einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts vorliegen. Diese Voraussetzungen dürften z. B. nicht erfüllt sein, bei einem nicht wesentlich älteren Freund der minderjährigen Person. Personaldokumente sind zur Altersfeststellung natürlich mitzuführen.
Die beauftragte Person muss dem Erziehungsauftrag und den damit verbundenen Aufsichtspflichten nachkommen können. Sie muss also in der Lage sein, den anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken. Ebenso ist sie dafür verantwortlich, dass weitere Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, wie z. B. ein Alkohol- bzw. Rauchverbot beachtet werden. Eltern sollten daher genau überlegen, wem sie eine solche Beauftragung erteilen.





